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AG einfach erklärt: Ihr Glossar zur Aktiengesellschaft (AG)

13

Minutes

Simon Wilhem

Experte für Unternehmensnachfolge bei ACTOVA

10.02.2025

13

Minuten

Simon Wilhem

Experte für Unternehmensnachfolge bei ACTOVA

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine wichtige Rechtsform im deutschen Wirtschaftsleben. Sie bietet viele Vorteile, birgt aber auch einige Herausforderungen. Möchten Sie mehr über die AG und ihre Bedeutung erfahren? In diesem Artikel finden Sie ein umfassendes Glossar und erfahren alles Wissenswerte. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie <a href="/contact">hier Kontakt zu uns aufnehmen</a>.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine wichtige Rechtsform im deutschen Wirtschaftsleben. Sie bietet viele Vorteile, birgt aber auch einige Herausforderungen. Möchten Sie mehr über die AG und ihre Bedeutung erfahren? In diesem Artikel finden Sie ein umfassendes Glossar und erfahren alles Wissenswerte. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie <a href="/contact">hier Kontakt zu uns aufnehmen</a>.

Das Thema kurz und kompakt

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindestkapital von 50.000 €, die sich durch beschränkte Haftung und gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung auszeichnet.

Die Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die jeweils unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben und eine effiziente Unternehmensführung gewährleisten.

Die AG bietet eine hohe Reputation und ermöglicht die Beteiligung einer breiten Investorenbasis, was sie zu einer attraktiven Rechtsform für wachstumsstarke Unternehmen macht. ACTOVA unterstützt Sie bei der erfolgreichen AG-Gründung und -Führung.

Sie möchten die Aktiengesellschaft (AG) verstehen? Unser Glossar bietet Ihnen alle wichtigen Informationen – von der Gründung bis zur Auflösung. Jetzt informieren!

Erfolgreiche AG-Gründung: Fundamentales Wissen für Ihren Unternehmenserfolg

Erfolgreiche AG-Gründung: Fundamentales Wissen für Ihren Unternehmenserfolg

Was die Aktiengesellschaft (AG) ausmacht: Ein Überblick

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Das bedeutet, dass sich das Kapital aus den Einlagen einer Vielzahl von Aktionären zusammensetzt, die Anteile am Unternehmen besitzen. Ein wesentliches Merkmal der AG ist die beschränkte Haftung: Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage. Mit einem Mindestkapital von 50.000 € ist die AG eine attraktive Rechtsform, besonders für größere Unternehmen, die eine solide Kapitalbasis benötigen. Die Definition und die Kernmerkmale der AG sind detailliert im Aktiengesetz (AktG) festgelegt. Die AG ermöglicht es Unternehmen, Kapital durch die Ausgabe von Aktien zu beschaffen und somit Wachstum und Expansion zu finanzieren.

Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidender Schritt für jedes Unternehmen. Die AG bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Zu den Vorteilen zählen die finanzielle Unabhängigkeit, da Kapital durch die Ausgabe von Aktien beschafft werden kann, sowie die hohe Reputation, die mit dieser Rechtsform verbunden ist. Die beschränkte Haftung ist ein weiterer Pluspunkt, der das Risiko für die Aktionäre minimiert. Allerdings gibt es auch Nachteile: Das hohe Startkapital, die komplexe Gründung und der hohe Verwaltungsaufwand können abschreckend wirken. Eine detaillierte Übersicht über die Vor- und Nachteile hilft bei der Entscheidungsfindung. Die AG eignet sich besonders für Unternehmen, die langfristig planen und eine breite Investorenbasis ansprechen möchten.

Die AG hat eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Frühe Formen von Aktiengesellschaften gab es bereits in der St. Georgsbank. Als erste moderne AG gilt die Niederländische Ostindien-Kompanie (VOC). Diese historischen Wurzeln zeigen, dass das Konzept der Aktiengesellschaft schon seit Jahrhunderten existiert und sich bewährt hat. Die historische Entwicklung der AG ist eng mit der Entwicklung des Kapitalmarktes verbunden. Die Aktiengesellschaft hat sich als eine der wichtigsten Rechtsformen für große Unternehmen etabliert, da sie die Bündelung von Kapital und die Teilung des Risikos ermöglicht. Für Unternehmen, die eine internationale Expansion anstreben, kann die AG ebenfalls eine geeignete Wahl sein, da sie international bekannt und anerkannt ist.

AG-Gründung meistern: Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Etablierung

Die Phasen der AG-Gründung: Ein strukturierter Ansatz

Die Gründung einer AG ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Zunächst gibt es die Vorgründungsgesellschaft, eine informelle Vereinbarung, die oft als GbR oder OHG organisiert ist. Anschließend folgt die Vorgesellschaft, die nach der Notarisierung, aber vor dem Eintrag ins Handelsregister existiert. Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gemäß § 36 Abs. 1 AktG entsteht die eigentliche AG. Jede Phase hat ihre eigenen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Die Phasen der AG-Gründung sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Eine detaillierte Planung und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sind unerlässlich, um spätere Komplikationen zu vermeiden. ACTOVA unterstützt Sie in jeder Phase der Gründung mit umfassender Expertise und maßgeschneiderten Lösungen.

Die Satzung: Das Fundament Ihrer AG

Der Gesellschaftsvertrag, in der AG als Satzung bezeichnet, ist das Fundament der AG. Er muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und bestimmte Mindestangaben enthalten (§ 23 Abs. 2 bis Abs. 4 AktG). Dazu gehören die Gründer, die Aktienverteilung, das Kapital, der Name und Sitz des Unternehmens sowie der Geschäftszweck. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Aktionäre und Organe der AG. Eine sorgfältig formulierte Satzung ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der AG sicherzustellen. Die Satzung muss auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder und die Form der Bekanntmachungen enthalten. Eine präzise Satzung minimiert Risiken und schafft eine solide Grundlage für die Unternehmensführung.

Der Gründungsprozess einer AG umfasst zahlreiche Schritte und Formalitäten. Zunächst muss ein Gründungsgutachten erstellt werden, das die Werthaltigkeit der Sacheinlagen bestätigt. Anschließend erfolgt die Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Vorstands. Nach der Notarisierung der Satzung muss die AG beim Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist der letzte Schritt im Gründungsprozess und besiegelt die Entstehung der AG. Eine detaillierte Checkliste hilft, alle notwendigen Schritte zu berücksichtigen und Fehler zu vermeiden. Die Einhaltung aller Formalitäten ist entscheidend für die Rechtssicherheit der AG. ACTOVA bietet Ihnen eine umfassende Gründungsberatung, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt und fristgerecht erledigt werden.

AG-Organe verstehen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung im Überblick

Der Vorstand: Das operative Herzstück der AG

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der AG und vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 Abs. 1 S. 1 AktG). Er ist für die Geschäftsführung verantwortlich und setzt die strategische Ausrichtung des Unternehmens um. Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat (§ 85 Abs. 1 S. 1 AktG). Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vorstands sind im Aktiengesetz detailliert geregelt. Der Vorstand muss die Interessen der AG wahren und die Gesetze und die Satzung beachten. Ein kompetenter Vorstand ist entscheidend für den Erfolg der AG und die Umsetzung der Unternehmensziele.

Der Aufsichtsrat: Kontrollinstanz und strategischer Berater

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät diesen in wichtigen Fragen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und genehmigt wichtige Entscheidungen des Vorstands. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat muss unabhängig und sachkundig sein, um seine Kontrollfunktion effektiv ausüben zu können. Die Kontrollfunktion und Aufgaben des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz festgelegt. Der Aufsichtsrat trägt eine hohe Verantwortung für die Corporate Governance der AG. Ein starker Aufsichtsrat sorgt für Transparenz und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und das oberste Beschlussorgan der AG. Sie beschließt über wichtige Angelegenheiten wie die Gewinnverteilung, die Satzungsänderungen und die Wahl des Aufsichtsrats. Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Die Hauptversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre sind im Aktiengesetz geregelt. Die Hauptversammlung ist ein wichtiges Instrument der Corporate Governance und ermöglicht den Aktionären, Einfluss auf die Geschicke der AG zu nehmen. Eine gut organisierte Hauptversammlung fördert das Vertrauen der Aktionäre in die Unternehmensführung.

Kapitalstruktur optimieren: Grundkapital, Aktienarten und Kapitalmaßnahmen

Das Grundkapital: Die finanzielle Basis Ihrer AG

Das Grundkapital ist das Haftungskapital der AG und muss mindestens 50.000 € betragen. Es ist in Aktien zerlegt, die den Anteil der Aktionäre am Unternehmen repräsentieren. Das Grundkapital dient als Sicherheit für die Gläubiger der AG. Die Höhe des Grundkapitals ist in der Satzung festgelegt. Eine ausreichende Kapitalausstattung ist wichtig für die Bonität und das Wachstum der AG. Das Grundkapital kann durch Kapitalerhöhungen erhöht werden. Ein solides Grundkapital stärkt das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern.

Aktienarten: Flexibilität für Ihre Kapitalstruktur

Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die sich in ihren Rechten und Pflichten unterscheiden. Nennbetragsaktien haben einen festen Nennwert, während Stückaktien keinen Nennwert haben, sondern einen rechnerischen Anteil am Grundkapital darstellen. Vorzugsaktien gewähren den Aktionären bestimmte Vorrechte, z.B. eine höhere Dividende. Namensaktien sind auf den Namen des Aktionärs ausgestellt, während Inhaberaktien ohne Namensnennung übertragen werden können. Die verschiedenen Aktienarten ermöglichen eine flexible Gestaltung der Kapitalstruktur der AG. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind eine gängige Form der Kapitalbeschaffung. Die Wahl der richtigen Aktienart kann die Attraktivität der AG für bestimmte Investorengruppen erhöhen.

Die AG hat die Möglichkeit, ihr Kapital durch Kapitalerhöhungen zu erhöhen oder durch Kapitalherabsetzungen zu reduzieren. Eine Kapitalerhöhung kann durch die Ausgabe neuer Aktien oder durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgen. Eine Kapitalherabsetzung kann erforderlich sein, wenn die AG Verluste erlitten hat oder ihr Kapital nicht mehr benötigt. Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung, z.B. die bedingte Kapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Kapitalmaßnahmen müssen von der Hauptversammlung beschlossen werden und sind im Aktiengesetz geregelt. Eine Kapitalerhöhung kann auch zur Finanzierung von Akquisitionen genutzt werden. Eine strategische Kapitalplanung ist entscheidend für die langfristige finanzielle Stabilität der AG.

Haftungsrisiken minimieren: Schutz für Aktionäre und Organe

Beschränkte Haftung: Schutzschild für Aktionäre

Ein wesentlicher Vorteil der AG ist die beschränkte Haftung der Aktionäre. Das bedeutet, dass die Aktionäre nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der AG einstehen müssen. Dies schützt das Privatvermögen der Aktionäre und macht die AG zu einer attraktiven Rechtsform für Investoren. Die beschränkte Haftung ist ein wichtiger Faktor für die Risikobereitschaft der Aktionäre. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für die Organe der AG. Die beschränkte Haftung ist ein zentrales Argument für die Wahl der AG als Rechtsform.

Organhaftung: Verantwortung und Sorgfaltspflichten

Die Organe der AG, insbesondere der Vorstand und der Aufsichtsrat, tragen eine hohe Verantwortung und haften für Pflichtverletzungen. Sie müssen die Interessen der AG wahren und die Gesetze und die Satzung beachten. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können sie persönlich haftbar gemacht werden. Die Haftung der Organe ist im Aktiengesetz geregelt. Eine sorgfältige Geschäftsführung und Compliance sind wichtig, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die Organe können sich gegen Haftungsrisiken versichern. Eine transparente und rechtskonforme Unternehmensführung schützt die Organe vor Haftungsansprüchen.

Wenn die AG in Insolvenz gerät, kann dies zur Auflösung und Liquidation des Unternehmens führen. Die Gründe für die Auflösung sind im § 262 Abs. 1 AktG aufgeführt. Dazu gehören u.a. die Zeitablauf, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder ein Beschluss der Hauptversammlung. Im Rahmen der Liquidation wird das Vermögen der AG verwertet und die Gläubiger befriedigt. Nach Abschluss der Liquidation wird die AG aus dem Handelsregister gelöscht. Die Auflösung und Liquidation sind die letzten Schritte im Lebenszyklus einer AG. Die Liquidation muss von Liquidatoren durchgeführt werden. Eine frühzeitige Krisenintervention kann die Insolvenz und Liquidation der AG verhindern.

Gewinnmaximierung für Aktionäre: Dividenden und Rücklagenbildung

Gewinnverteilung: So profitieren Aktionäre

Die Gewinnverteilung ist im Aktiengesetz (§ 60 AktG) geregelt. Danach beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Ein Teil des Gewinns kann an die Aktionäre ausgeschüttet werden, während ein anderer Teil in die Rücklagen eingestellt werden kann. Die Gewinnverteilung muss den Interessen der Aktionäre und des Unternehmens gleichermaßen Rechnung tragen. Die Hauptversammlung kann auch beschließen, den Gewinn für Investitionen zu verwenden. Eine ausgewogene Gewinnverteilung stärkt das Vertrauen der Aktionäre und sichert die langfristige Finanzierung des Unternehmens.

Dividendenstrategie: Berechnung und Auszahlung

Die Dividende ist der Anteil am Gewinn, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung beschlossen und richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die ein Aktionär besitzt. Die Dividende wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt. Die Dividende ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der AG für Investoren. Eine hohe Dividende signalisiert eine gute Ertragslage des Unternehmens. Eine attraktive Dividendenpolitik zieht Investoren an und steigert den Wert der Aktie.

Die AG ist verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Es gibt gesetzliche Rücklagen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften gebildet werden müssen, und satzungsmäßige Rücklagen, die in der Satzung festgelegt sind. Die Rücklagen dienen dazu, Verluste auszugleichen und das Unternehmen finanziell zu stabilisieren. Die Rücklagenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Solidität der AG. Die Rücklagen können auch für Investitionen verwendet werden. Eine solide Rücklagenbildung sichert die finanzielle Stabilität undUnabhängigkeit der AG.

AG im globalen Vergleich: Unterschiede und Chancen im internationalen Kontext

AG-Äquivalente: Ein Blick über die Grenzen

Die Aktiengesellschaft ist eine weltweit verbreitete Rechtsform, die jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedliche Ausprägungen hat. In den USA entspricht die AG der Corporation (Inc.), in Frankreich der Société Anonyme (S.A.) und in Großbritannien der Public Limited Company (PLC). Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten betreffen u.a. die Mindestkapitalanforderungen, die Organe und die Haftungsregelungen. Ein Vergleich der AG-Äquivalente in verschiedenen Ländern zeigt die Vielfalt der Unternehmensformen. Ein Verständnis der internationalen Unterschiede ist entscheidend für Unternehmen, die global agieren möchten.

Societas Europaea (SE): Die AG für den europäischen Markt

Die Societas Europaea (SE) ist eine harmonisierte EU-weite Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitend tätig zu sein, ohne in jedem Land eine eigene Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Die SE kombiniert Elemente der AG und der Europäischen Genossenschaft. Die SE erleichtert die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen innerhalb der EU. Die SE muss ein Mindestkapital von 120.000 € haben. Die SE bietet Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, in Europa zu expandieren und von den Vorteilen des Binnenmarktes zu profitieren.

Die Schweizerische Aktiengesellschaft weist einige Besonderheiten auf. Das Mindestkapital beträgt CHF 100.000, von denen mindestens 20% oder CHF 50.000 einbezahlt sein müssen. Der Firmenname muss sich von allen anderen in der Schweiz eingetragenen Firmennamen unterscheiden. Die Besonderheiten der Schweizerischen Aktiengesellschaft sind im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für AGs aufgrund ihrer stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Schweizer AG bietet Unternehmen eine hohe Rechtssicherheit und ein stabiles wirtschaftliches Umfeld.

KGaA als Alternative: Flexibilität für Familienunternehmen und strategische Investoren

KGaA: Die flexible Alternative zur klassischen AG

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus AG und KG. Sie kombiniert die Vorteile beider Rechtsformen und bietet eine hohe Flexibilität. Die KGaA hat sowohl Komplementäre, die persönlich haften, als auch Kommanditaktionäre, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Die Merkmale der KGaA machen sie zu einer attraktiven Alternative zur klassischen AG. Die KGaA eignet sich besonders für Familienunternehmen. Die KGaA ermöglicht eine flexible Gestaltung der Unternehmensführung und Kapitalstruktur.

Komplementäre vs. Kommanditaktionäre: Haftung und Einfluss

Die Komplementäre sind die persönlich haftenden Gesellschafter der KGaA. Sie tragen die Verantwortung für die Geschäftsführung und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Kommanditaktionäre sind die Aktionäre der KGaA. Ihre Haftung ist auf ihre Einlage beschränkt. Die Unterschiede in Haftung und Verantwortung zwischen Komplementären und Kommanditaktionären sind ein wesentliches Merkmal der KGaA. Die Komplementäre haben in der Regel eine stärkere Position als die Kommanditaktionäre. Die klare Aufgabenverteilung zwischen Komplementären und Kommanditaktionären ermöglicht eine effiziente Unternehmensführung.

Auch für die KGaA gilt ein Mindestkapital von 50.000 €. Dieses Kapital ist in Aktien zerlegt und wird von den Kommanditaktionären aufgebracht. Das Mindestkapital dient als Sicherheit für die Gläubiger der KGaA. Die Kapitalstruktur der KGaA ähnelt der der AG. Die KGaA kann ihr Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Die KGaA bietet eine solide Kapitalbasis und ermöglicht die привлечение von Kapital über den Kapitalmarkt.

AG: Eine zukunftssichere Rechtsform für nachhaltiges Unternehmenswachstum


FAQ

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG) und wann ist sie die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie eignet sich besonders für größere Unternehmen, die eine solide Kapitalbasis benötigen und Kapital über den Kapitalmarkt beschaffen möchten. Die beschränkte Haftung ist ein wesentlicher Vorteil.

Welche Vorteile bietet die AG gegenüber anderen Rechtsformen wie der GmbH?

Die AG bietet bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien und genießt eine höhere Reputation. Zudem profitieren die Aktionäre von der beschränkten Haftung. Allerdings ist die Gründung und Verwaltung einer AG komplexer und aufwendiger als bei einer GmbH.

Welches Mindestkapital ist für die Gründung einer AG erforderlich?

Das Mindestkapital für die Gründung einer AG beträgt 50.000 €. Dieses Kapital muss in Aktien zerlegt sein und von den Aktionären aufgebracht werden.

Welche Organe hat eine AG und welche Aufgaben haben sie?

Die Organe einer AG sind der Vorstand (Leitung), der Aufsichtsrat (Kontrolle) und die Hauptversammlung (Aktionäre). Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, und die Hauptversammlung trifft wichtige Entscheidungen.

Wie haften die Aktionäre einer AG?

Die Aktionäre einer AG haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der AG und macht sie für Investoren attraktiv.

Was ist die Satzung einer AG und welche Inhalte muss sie enthalten?

Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag der AG und muss notariell beurkundet werden. Sie enthält u.a. Angaben zu den Gründern, der Aktienverteilung, dem Kapital, dem Namen und Sitz des Unternehmens sowie dem Geschäftszweck.

Was ist der Unterschied zwischen einer AG und einer KGaA?

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus AG und KG. Sie kombiniert die Vorteile beider Rechtsformen und bietet eine hohe Flexibilität, insbesondere für Familienunternehmen.

Wie unterstützt ACTOVA bei der Gründung einer AG?

ACTOVA unterstützt Sie in jeder Phase der Gründung mit umfassender Expertise und maßgeschneiderten Lösungen, von der Planung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Wir bieten Gründungsberatung, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt und fristgerecht erledigt werden.

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